Allgemeine Geschäftsbedingungen

$ 1 Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der Vertrag kommt auf der Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Dies gilt sowohl für die Lieferung von Sätteln als auch für die Erbringung von Werksleistungen (Sattelkorrekturen, Aufpolsterungen, etc.). Davon abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden beanspruchen nur dann Geltung, wenn dies vor Vertragsschluss von uns explizit schriftlich bestätigt wurde. Eine konkludente Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen unserer Kunden ist ausgeschlossen.

$ 2 Preise, Zahlungsbedingungen, Beratungskosten

1) Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich zzgl. etwaiger Überstellungskosten und zzgl. Umsatzsteuer. Vereinbarte Nebenleistungen werden zusätzlich berechnet.

2) Der Kaufpreis ist vorab per Überweisung nach Rechnungsstellung zu entrichten (zzgl Überstellungskosten). Mir bleibt vorbehalten, meine Leistungen gegen Vorkasse zu erbringen. Der Käufer ist bei Auftragserteilung verpflichtet, eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Kaufpreises zu leisten.

3) Vom Kaufpreis nicht abgegolten sind die Kosten der Sattelanpassung (ausgenommen innerhalb von 14 Tagen), Sattelreparatur und sonstiger Werk- bzw. Dienstleistungen. Sattelkontrollen können nur im Umkreis (ab Sattlerei) von 150 km durchgeführt werden.

Die Kosten betragen wie folgt (Auszug aus meiner Preisliste) nur für Bestandskunden:

  • Kleine Sattelkontrolle 37,82 € zzgl. MwSt. (45,00 € inkl. MwSt.)
  • Große Sattelkontrolle 50,42 € zzgl. MwSt. (60,00€ inkl. MwSt.)
  • Sattel aufpolstern 121,85 € zzgl. MwSt. (145,00 € inkl. MwSt.)
  • Sattel aufpolstern (Schafwolle/Kapok) 142,86 € zzgl. MwSt. (170,00 € inkl. MwSt.)
  • Neubefüllung 294,11 € zzgl. MwSt. (350,00 € inkl. MwSt.)
  • Kopfeisen einstellen (mechanisch) 84,03 € zzgl. MwSt. (100,00 € inkl. MwSt.)
  • Sattelbaum einstellen div. (thermisch) 100,84 € zzgl. MwSt. (120,00 € inkl. MwSt.)
  • Sattelbaum einstellen Prestige 210,08 € zzgl. MwSt. (250 € inkl. MwSt.)

Versandkosten:

  • Versand bis 10 kg 14,00 €
  • Versand bis 20 kg 25,00 €

Anfahrtskosten:

  • Sattelkontrolle 0,80 € zzgl. MwSt. (0,90 € inkl. MwSt.) pro gefahrenen KM
  • Neusattelberatung 1,26 € zzgl. MwSt (1,50 € inkl. MwSt.) pro gefahrenen KM (voraussichtlich ab Juli 2022 – zuvor wie Sattelkontrolle) – wird bei Sattelkauf/Bestellung innerhalb von 10 Tagen verrechnet

Beratungskosten (Neusattelberatung):

  • 50,42 €/Stunde zzgl. MwSt. (60,00 € inkl. MwSt.) zzgl. Anfahrtskosten zzgl Rückenvermessung des Pferdes – wird bei Sattelkauf/Bestellung innerhalb von 10 Tagen verrechnet
  • 42,01 € zzgl MwSt (50 € inkl MwSt) Rückenvermessung – wird bei Kauf/Bestellung innerhalb von 10 Tagen verrechnet
  • 42,01 € zzgl MwSt (50 € inkl. MwSt) Sattelangebot per Mail – wird innerhalb von 10 Tagen bei Bestellung verrechnet

$ 3 Aufrechnung mit Gegenansprüchen

Die Aufrechnung des Kunden mit Gegenansprüchen ist nur dann möglich, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung von uns nicht bestritten wird bzw. rechtskräftig festgestellt wurde.

$ 4 Haftung

1) Dem Kunden ist bekannt und er akzeptiert, dass die von mir verkauften Sättel aus dem Naturprodukt Leder hergestellt werden. Der Kunde ist daher damit einverstanden, dass die folgenden Normabweichungen nicht als Mangel im Sinne des $ 434 BGB anzusehen sind:

  • Schattierungen und Farbtonabweichungen, die auf das Naturprodukt Leder zurückzuführen sind.
  • Schwankungen der Lederdicke, Falten und Narbenbildung, die durch nutzungsbedingte Veränderungen wie Verformung des Leders durch Kraft-, Wärme- oder Feuchtigkeitseinwirkung entstehen.
  • Farbveränderungen, Farbabnutzungen, die auf die Reitnutzung und/oder unsachgemäße Pflege des Sattels zurückzuführen sind.
  • Nutzungsbedingte Veränderungen des Polstermaterials bzw. der Füllung durch Kraft-, Wärme- oder Feuchtigkeitseinwirkung.

Dem Kunden ist zudem bekannt und er akzeptiert, dass körperliche Veränderungen (durch Fütterung, Haltung, Training, Medikamente, Trächtigkeit, Operationen) des Pferdes dazu führen, dass die Passform des Sattels nicht mehr gegeben ist. Die Lieferung eines passenden Sattels führt in vielen Fällen dazu, dass das Pferd „aufmuskelt“, was sich denklogisch auf die Passform des Sattels auswirkt. Dem Kunden ist bekannt und er akzeptiert, dass infolge dessen eine Nachbearbeitung des Sattels erforderlich ist. Die erste Nachbearbeitung innerhalb von zwei Wochen erfolgt für den Kunden unentgeltlich. Mit Durchführung einer solchen Sattelkorrektur wird eine etwaige mangelhafte Passform des Sattels nicht anerkannt. Solche Nacharbeiten sind unvermeidbar.

2) Für eine fehlende Passform infolge körperlicher Veränderungen des Pferdes wird eine Haftung nicht übernommen.

3) Dem Kunden ist bekannt und er akzeptiert das die fehlerhafte Anwendung die Wirkung des Sattels negativ beeinflussen kann ( ungeeignete Sattelunterlage, Sattelgurt, zu weit vorne/hinten satteln) und zu Schmerzen im Pferderücken führen können.

4) Dem Kunden ist bekannt und er akzeptiert das der Reiter selbst die Lage und Wirkung des Sattels negativ beeinflussen kann (falsche Steigbügelriemeneinstellung, mangelnde oder fehlerhafte Anwendungen der reiterlichen Hilfen, körperliche Beeinträchtigungen, Sitzfehler) und zu Schmerzen im Pferderücken führen können.

5) Dem Kunde ist bekannt und er akzeptiert das unterschiedliche ausgeformte/gestellte Hufe/Muskeln/Gelenke zu einem asymmetrischen Gangbild/Bewegungsablauf führen und Auswirkung auf die Lage des Sattels haben ( schiefes Aufliegen und somit unterschiedliche Auflagefläche auf dem Pferderücken). In Einzelfällen kann es zu Schmerzen im Pferderücken führen und benötigt eine zusätzliche Unterlage.

5) Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen in 2 Jahren an Ablieferung des Sattels. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren die Ansprüche auf die Beseitigung des Mangels innerhalb eines Jahres nach Ablieferung des Sattels. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsverkürzung gilt zudem nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den Verkäufer bzw. seinen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

6) Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag den Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie unberührt.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

1) Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderung.

2) Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des Kunden Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Kunden erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich.

3) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertragliche Nutzung einräumen.

§ 6 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

1) Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, ist Erfüllungsort für die Lieferung des Kaufgegenstands 71711 Steinheim an der Murr.

2) Ist der Käufer Kaufmann, ist für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ausschließlicher Gerichtsstand 71711 Steinheim an der Murr. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

3) Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Stand: April 2022